ISO 14001 + ISO 9001
Das Gerät wurde gemäß den Anforderungen der Norm EN
13240:2001/A2:2004 hergestellt und trägt das CE-Zeichen gemäß der Verordnung 305/2011. Das Gerät wurde von einem von der Europäischen Kommission benannten Labor (NB 1999) gemäß den Anforderungen der Norm EN 13240:2001/A2:2004 geprüft und
durch die Entwicklung und Aufrechterhaltung eines permanenten und angemessenen Systems der Produktionskontrolle (FPC – Factory Production Control) wird die Einhaltung der Bestimmungen der relevanten technischen Spezifikationen gewährleistet, wodurch die CE-Kennzeichnung weiterhin gültig bleibt. Das Gerät trägt die CE-Kennzeichnung an einer gut sichtbaren Stelle, wie es die geltenden Rechtsvorschriften vorschreiben, die den freien Verkehr innerhalb der Mitgliedstaaten der Europäischen Union nur für Produkte
zulassen, die geprüft, zertifiziert und mit der CE-Kennzeichnung
versehen sind.
Es gibt kein generelles Verbot für Kaminöfen ab 2025. Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) hat keine Auswirkungen auf die Nutzung von Einzelraumfeuerstätten.
Es ist jedoch wichtig, die Übergangsfristen der Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV) zu beachten, die am 31.12.2024 enden. Diese Fristen betreffen Kaminöfen, die zwischen dem 1.1.1995 und dem 21.3.2010 in Betrieb genommen wurden.
Durchschnittlicher CO-Gehalt bei 13% O2 (%) - 0,1162
Staubgehalt bei 13% O2 (mg/m3) - 26,71
NOx-Gehalt bei 13% O2 (mg/m3) - 67,33
OGC-Gehalt bei 13% O2 (mg/m3) - 98,54
Durchschnittliche Abgastemperatur (°C) - 312,9