Kurz erklärt: Die BImSchV Stufe 2 ist die zweite Stufe der 1. Bundes-Immissionsschutzverordnung. Sie gilt für Kaminöfen und andere Einzelraumfeuerungsanlagen, die nach dem 31.12.2014 errichtet werden: Ein Kaminofen darf in der Typprüfung höchstens 0,04 g/m³ Feinstaub und 1,25 g/m³ Kohlenmonoxid ausstoßen. Ältere Bestandsöfen müssen dagegen nur 0,15 g/m³ Staub und 4 g/m³ CO einhalten.
Stell dir vor, du sitzt an einem kalten Winterabend vor dem Ofen und fragst dich: Darf mein Kaminofen das eigentlich noch – und was bedeutet diese „Stufe 2“, von der alle reden? Genau das klären wir hier: Grenzwerte, Fristen, Nachweise und was die Verordnung für Kauf, Einbau und Betrieb heißt.
TL;DR
Die BImSchV Stufe 2 legt seit 01.01.2015 strengere Grenzwerte für Feinstaub und Kohlenmonoxid bei neuen Feuerstätten fest. Nachgewiesen wird sie über die Typprüfung des Herstellers, nicht über ein Siegel. Für ältere Öfen galten eigene Werte und Übergangsfristen, die am 31.12.2024 endeten. Eine BImSchV Stufe 3 gibt es derzeit nicht.
Was bedeutet BImSchV Stufe 2 für Kaminöfen?
Die 1. BImSchV („Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen“) gehört zum Bundes-Immissionsschutzgesetz. Sie ist im März 2010 in ihrer heutigen Form in Kraft getreten und regelt Kleinfeuerungsanlagen – also auch Kaminöfen, Pelletöfen, Kachelofeneinsätze und Herde. Ziel sind weniger Feinstaub und Kohlenmonoxid und damit eine bessere Luftqualität, vor allem in Wohngebieten.
Die Grenzwerte wurden in zwei Stufen eingeführt:
- Erste Stufe (Stufe 1): für Feuerstätten, die ab dem 22. März 2010 errichtet wurden.
- Zweite Stufe (Stufe 2): für Feuerstätten, die nach dem 31. Dezember 2014 errichtet wurden – also seit 01.01.2015.
Das Datum der Errichtung ist entscheidend, nicht das Kaufdatum. Wer 2026 einen neuen Kaminofen aufstellt, braucht also ein Gerät, das die Stufe 2 in der Typprüfung einhält. Ein bereits 2012 in Betrieb genommener Ofen muss dagegen nicht nachträglich auf Stufe 2 gebracht werden.
Die Grenzwerte der BImSchV Stufe 2 im Detail
Anlage 4 der 1. BImSchV nennt je Feuerstättenart Grenzwerte für Kohlenmonoxid (CO) und Staub sowie einen Mindestwirkungsgrad. Die Werte beziehen sich auf Prüfstandsbedingungen (13 % Sauerstoff im Abgas):
| Feuerstättenart (Norm) | Stufe 1 CO / Staub | Stufe 2 CO / Staub | Mindestwirkungsgrad |
|---|---|---|---|
| Kaminofen, Raumheizer mit Flachfeuerung (DIN EN 13240) | 2,0 / 0,075 g/m³ | 1,25 / 0,04 g/m³ | 73 % |
| Raumheizer mit Füllfeuerung (DIN EN 13240) | 2,5 / 0,075 g/m³ | 1,25 / 0,04 g/m³ | 70 % |
| Speichereinzelfeuerstätten (DIN EN 15250) | 2,0 / 0,075 g/m³ | 1,25 / 0,04 g/m³ | 75 % |
| Kamineinsätze, geschlossen (DIN EN 13229) | 2,0 / 0,075 g/m³ | 1,25 / 0,04 g/m³ | 75 % |
| Kachelofeneinsätze (DIN EN 13229/A1) | 2,0–2,5 / 0,075 g/m³ | 1,25 / 0,04 g/m³ | 80 % |
| Herde (DIN EN 12815) | 3,0 / 0,075 g/m³ | 1,50 / 0,04 g/m³ | 70 % |
| Pelletöfen ohne Wassertasche (DIN EN 14785) | 0,40 / 0,05 g/m³ | 0,25 / 0,03 g/m³ | 85 % |
| Pelletöfen mit Wassertasche (DIN EN 14785) | 0,40 / 0,03 g/m³ | 0,25 / 0,02 g/m³ | 90 % |
Quelle: 1. BImSchV, Anlage 4. Für einen klassischen Kaminofen bedeutet die zweite Stufe also: fast halb so viel Feinstaub wie in Stufe 1 und rund ein Drittel weniger Kohlenmonoxid. Der Mindestwirkungsgrad ist in beiden Stufen gleich.
Wie wird die BImSchV Stufe 2 nachgewiesen?
Ein amtliches „Stufe-2-Siegel“ gibt es nicht, und auch das CE-Zeichen allein belegt die Stufe 2 nicht. Maßgeblich ist die Typprüfung: Der Hersteller lässt das Modell auf dem Prüfstand messen und bescheinigt, dass die Grenzwerte unter Prüfbedingungen eingehalten werden. Bei neuen Kaminöfen wird vor Ort nicht gemessen.
Beim Kauf helfen dir diese Anhaltspunkte:
- eine Herstellerbescheinigung, die die Einhaltung der Grenzwerte der 1. BImSchV (Stufe 2) ausdrücklich bestätigt,
- der Prüfbericht mit den gemessenen CO- und Staubwerten und dem Wirkungsgrad,
- das Typenschild mit Hersteller, Modell, Norm und Nennwärmeleistung,
- die Bedienungsanleitung mit den zulässigen Brennstoffen.
Viele Hersteller hinterlegen ihre Geräte zudem in der Datenbank des Industrieverbands Haus-, Heiz- und Küchentechnik (HKI). Eine „offizielle Liste“ aller Stufe-2-Kaminöfen führt der Staat nicht. Frag im Zweifel vor dem Kauf nach den Unterlagen – und binde den Bezirksschornsteinfeger früh ein.
Bei Pelios findest du Holzöfen und Pelletöfen, die nach EN 13240 bzw. EN 14785 geprüft und CE-gekennzeichnet sind; eine Leistungserklärung liegt jeweils vor. Ob ein Ofen am Aufstellort betrieben werden darf (inkl. 1. BImSchV), klärt der Bezirksschornsteinfeger.
Bestandsöfen: Übergangsfristen, Nachrüstung und Ausnahmen
Für Einzelraumfeuerungsanlagen, die vor dem 22. März 2010 errichtet wurden, gilt die Stufe 2 nicht. Sie dürfen nur weiter betrieben werden, wenn sie höchstens 0,15 g/m³ Staub und vier Gramm Kohlenmonoxid pro Kubikmeter einhalten. Den Nachweis liefern eine Herstellerbescheinigung oder eine Messung durch den Schornsteinfeger. Andernfalls mussten sie nachgerüstet oder außer Betrieb genommen werden – gestaffelt nach dem Datum auf dem Typenschild:
- bis 31.12.1974 oder Datum unbekannt: Frist bis 31.12.2014,
- 01.01.1975 bis 31.12.1984: Frist bis 31.12.2017,
- 01.01.1985 bis 31.12.1994: Frist bis 31.12.2020,
- 01.01.1995 bis 21.03.2010: Frist bis 31.12.2024.
Alle Übergangsfristen sind damit abgelaufen. Ausgenommen sind offene Kamine, Grundöfen, nicht gewerbliche Herde und Backöfen unter 15 kW, vor 1950 hergestellte Öfen und Öfen, die eine Wohneinheit ausschließlich beheizen. Für nachgerüstete Öfen braucht der Staubabscheider – etwa ein elektrostatischer Abscheider – eine Eignung für die Anlage. Was das konkret für dein Gerät heißt, erklärt der Ratgeber Welche Kaminöfen ab 2026 weiter betrieben werden dürfen; die Fristen im Überblick findest du auf der Seite Kaminofen-Austauschpflicht.
Wer einen nicht zulässigen Ofen weiter betreibt, riskiert die Stilllegung durch die Behörde und ein Bußgeld nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz.
Einbau und Abnahme eines neuen Kaminofens
Für den Einbau eines Kaminofens in ein bestehendes Wohnhaus ist in der Regel keine Baugenehmigung nötig. Wichtig sind aber diese Punkte:
- Schornstein prüfen lassen: Der Schornstein muss für feste Brennstoffe geeignet sein und ausreichend Förderdruck liefern. Viele Hersteller verlangen einen eigenen Schornstein pro Gerät.
- Aufstellort planen: Abstände zu brennbaren Bauteilen nach Herstellerangabe einhalten und bei brennbarem Boden eine nicht brennbare Bodenplatte vorsehen.
- Anschluss: Rauchrohr mit dem vom Hersteller angegebenen Durchmesser dicht anschließen.
- Abnahme: Vor der ersten Inbetriebnahme prüft der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger Anschluss und Abgasanlage und stellt die nach Landesrecht nötige Bescheinigung aus. Dabei legst du die Herstellerunterlagen zur Typprüfung vor.
Den Ablauf Schritt für Schritt beschreibt der Ratgeber Kaminofen-Abnahme durch den Schornsteinfeger, die Vorgaben rund um den Schornstein der Beitrag Kaminofen-Genehmigung.
Betrieb, Brennstoff und Wartung
Die Typprüfung zeigt, was ein Ofen unter Prüfbedingungen kann. Im Alltag entscheidet der Betrieb, wie viel Feinstaub tatsächlich entsteht. Die 1. BImSchV macht dazu klare Vorgaben:
- Nur zulässige Brennstoffe: naturbelassenes Scheitholz, Holzbriketts oder Pellets – je nach Ofen. Scheitholz muss eine Feuchte unter 25 % haben. Lackiertes oder behandeltes Holz und Abfall sind verboten.
- Richtig anheizen: Mit kleinem, trockenem Holz von oben anzünden und genug Luft geben, bis das Feuer gut brennt. So bleiben Sichtscheibe und Brennraum sauberer.
- Nicht überladen: Nur so viel Holz auflegen, wie in der Bedienungsanleitung angegeben.
Der Schornsteinfeger berät dich bei Einzelraumfeuerungsanlagen zum richtigen Brennstoff und Betrieb. Die Feuerstättenschau findet frühestens drei und spätestens fünf Jahre nach der letzten statt (§ 14 SchfHwG); wie oft gekehrt und überprüft wird, legt die Kehr- und Überprüfungsordnung deines Bundeslandes fest und steht im Feuerstättenbescheid.
Zur regelmäßigen Pflege gehören: Asche leeren, Dichtungen der Tür prüfen, Luftschieber leichtgängig halten und das Rauchrohr kontrollieren. Weitere Antworten findest du in unseren Fragen & Antworten zu Kaminen, Sicherheit und Gesetzen.
Förderung für Kaminöfen mit Stufe 2
Die ehrliche Antwort: Für reine Kaminöfen ohne Wassertasche gibt es in der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) keinen Zuschuss – die Einhaltung der Stufe 2 allein reicht dafür nicht. Über den KfW-Zuschuss 458 gefördert werden nur bestimmte Biomasseanlagen wie Pelletöfen mit Wassertasche oder Pelletkessel, die zusätzliche technische Anforderungen erfüllen. Der Antrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden.
Ob Land, Kommune oder Energieversorger in deiner Region einen Zuschuss anbieten, ändert sich häufig. Frag am besten bei deiner Kommune oder einem Energieberater nach, bevor du kaufst.
FAQ
Was ist die BImSchV Stufe 2?
Die BImSchV Stufe 2 ist die zweite Stufe der Emissionsgrenzwerte der 1. Bundes-Immissionsschutzverordnung. Sie gilt für Einzelraumfeuerungsanlagen wie Kaminöfen, die nach dem 31.12.2014 errichtet werden, und begrenzt Feinstaub und Kohlenmonoxid.
Welche Grenzwerte gelten für Kaminöfen nach BImSchV Stufe 2?
Für Kaminöfen (Raumheizer nach DIN EN 13240) gelten höchstens 0,04 g/m³ Staub und 1,25 g/m³ Kohlenmonoxid bei einem Mindestwirkungsgrad von 73 %. Für Pelletöfen, Herde und Kachelofeneinsätze nennt Anlage 4 der Verordnung eigene Werte.
Wie lange ist die BImSchV Stufe 2 gültig?
Die Stufe 2 gilt seit dem 01.01.2015 unbefristet für neu errichtete Feuerstätten. Öfen, die die Stufe 2 bei ihrer Errichtung eingehalten haben, müssen nach der aktuellen Verordnung nicht ausgetauscht werden.
Gibt es eine BImSchV Stufe 3?
Nein. Die 1. BImSchV kennt derzeit nur Stufe 1 und Stufe 2. Eine dritte Stufe mit strengeren Grenzwerten ist nicht beschlossen.
Woher weiß ich, ob mein Kaminofen die Stufe 2 erfüllt?
Maßgeblich sind Prüfbericht und Herstellerbescheinigung zur Typprüfung. Ein amtliches Siegel gibt es nicht, und das CE-Zeichen allein belegt die Stufe 2 nicht. Im Zweifel hilft der Bezirksschornsteinfeger.
Muss mein alter Kaminofen die Stufe 2 erfüllen?
Nein. Öfen, die vor dem 22.03.2010 errichtet wurden, müssen 0,15 g/m³ Staub und 4 g/m³ Kohlenmonoxid einhalten. Öfen, die zwischen März 2010 und Ende 2014 errichtet wurden, mussten bei Errichtung die Stufe 1 einhalten.
Kann ich einen älteren Ofen nachrüsten, um die Grenzwerte zu erreichen?
Teilweise. Geeignete Staubabscheider können die Staubemissionen senken. Ob der Ofen danach die für ihn geltenden Grenzwerte einhält, muss eine Messung durch den Schornsteinfeger zeigen.
Gibt es eine Förderung für einen Kaminofen mit Stufe 2?
Für reine Kaminöfen ohne Wassertasche in der Regel nicht. Die Bundesförderung unterstützt nur bestimmte Biomasseanlagen wie Pelletöfen mit Wassertasche oder Pelletkessel; regionale Programme sind im Einzelfall zu prüfen.
Weiterführende Ratgeber
- Kaminofen-Verbot 2026? Was erlaubt bleibt
- Genehmigung & Schornsteinfeger
- Wie viel kW braucht dein Kaminofen?
Fazit
Die BImSchV Stufe 2 ist kein Kaminofen-Verbot, sondern der Maßstab für neu errichtete Feuerstätten: 0,04 g/m³ Feinstaub und 1,25 g/m³ Kohlenmonoxid für Kaminöfen, nachgewiesen über die Typprüfung. Für ältere Öfen gelten eigene Werte, deren Übergangsfristen Ende 2024 ausgelaufen sind.
Dein kurzer Aktionsplan
- Beim Kauf: Prüfbericht und Herstellerbescheinigung zur 1. BImSchV verlangen.
- Vor dem Einbau: Schornstein und Aufstellort mit dem Bezirksschornsteinfeger klären.
- Im Betrieb: nur trockenes, naturbelassenes Holz verwenden und die Kehrtermine einhalten.
- Beim Altofen: Typenschild prüfen und fehlende Nachweise mit dem Schornsteinfeger klären.
Fragen zu einem Ofen aus unserem Sortiment? Das Pelios-Team hilft dir gern bei der Auswahl.
