BImSchV Stufe 2: Fristen, Grenzwerte & was für Ihren Ofen gilt

Kaminofen nach BImSchV Stufe 2 – Pelios Kaminshop
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Rund um Kaminöfen kursieren viele Halbwahrheiten – Stichwort Kaminofen-Verbot. Dieser Ratgeber erklärt sachlich, was die 1. BImSchV (Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen) in der Stufe 2 regelt, welche Fristen gelten und was das für Ihren Ofen bedeutet.

Gibt es ein Kaminofen-Verbot?

Nein – ein generelles Verbot gibt es nicht. Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG, bis Juli 2026 Gebäudeenergiegesetz/GEG) betrifft Einzelraumfeuerungsanlagen wie Kaminöfen nicht. Geregelt werden Kaminöfen durch die 1. BImSchV, die Emissionsgrenzwerte für Feinstaub und Kohlenmonoxid (CO) festlegt.

Die Grenzwerte der Stufe 2

Für Kaminöfen (Raumheizer nach DIN EN 13240), die nach dem 31. Dezember 2014 errichtet wurden, gelten:

Schadstoff Grenzwert (Stufe 2)
Feinstaub max. 0,04 g/m³
Kohlenmonoxid (CO) max. 1,25 g/m³

Alle neuen Holzöfen bei Pelios sind nach EN 13240 geprüft, CE-gekennzeichnet und verfügen über eine Leistungserklärung; ob der Ofen am Aufstellort betrieben werden darf (inkl. 1. BImSchV), klärt der Bezirksschornsteinfeger.

Die wichtige Frist: 31. Dezember 2024

Für ältere Bestandsöfen, die vor dem 22. März 2010 errichtet wurden und deren Typschild ein Datum zwischen dem 1. Januar 1995 und dem 21. März 2010 trägt, lief die letzte Übergangsfrist am 31. Dezember 2024 aus. Diese Öfen dürfen nur weiter betrieben werden, wenn sie die Grenzwerte für Bestandsanlagen einhalten: Feinstaub 0,15 g/m³ und CO 4 g/m³. Andernfalls heißt es: mit Feinstaubfilter nachrüsten, stilllegen oder austauschen.

Bin ich von der Frist betroffen?

  • Ofen nach dem 21. März 2010 errichtet: Keine Nachrüstfrist – maßgeblich sind die Grenzwerte, die bei der Errichtung galten (für ab 2015 errichtete Öfen Stufe 2).
  • Ofen vor dem 22. März 2010 errichtet: Grenzwerte prüfen lassen; ggf. nachrüsten oder ersetzen.
  • Ausnahmen: Öfen, die vor 1950 hergestellt oder errichtet wurden, offene Kamine, Grundöfen, nicht gewerblich genutzte Herde und Backöfen unter 15 kW sowie Öfen in Wohneinheiten, die ausschließlich darüber beheizt werden.

Was Sie jetzt tun sollten

Den verbindlichen Status Ihres Ofens kennt Ihr Bezirksschornsteinfeger – er kann die Einstufung anhand des Typschilds vornehmen. Steht ein Austausch an, achten Sie beim Neukauf auf die BImSchV Stufe 2. Welche Leistung Sie brauchen, lesen Sie im Ratgeber Welcher Kaminofen für welche Raumgröße?

Häufige Fragen

Sind ab 2025 alle alten Kaminöfen verboten?
Nein. Verboten ist nur der Weiterbetrieb von Altanlagen (vor dem 22.3.2010 errichtet), die die Grenzwerte 0,15 g/m³ Feinstaub bzw. 4 g/m³ CO überschreiten. Konforme oder neue Öfen sind nicht betroffen.

Woher weiß ich, wann mein Ofen geprüft wurde?
Das Typschild am Ofen nennt Modell und Baujahr. Im Zweifel hilft der Bezirksschornsteinfeger bei der Einstufung.

Erfüllen Pelios-Öfen die aktuellen Grenzwerte?
Die vorliegenden Leistungserklärungen bestätigen die CE-Kennzeichnung sowie die Prüfung nach EN 13240, treffen aber keine eigene Aussage zur 1. BImSchV Stufe 2. Ob Ihr Wunschmodell am Aufstellort betrieben werden darf, klärt verbindlich der Bezirksschornsteinfeger.

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