Kaminofen 2026: Was bleibt erlaubt laut BImSchV?

Kaminofen 2026: Was bleibt erlaubt laut BImSchV?
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Kurz beantwortet: Ein generelles Kaminofen-Verbot gibt es 2026 nicht. Erlaubt ist jeder Kaminofen, der die für ihn geltenden Grenzwerte der 1. BImSchV einhält: Neu errichtete Öfen brauchen eine Typprüfung nach Stufe 2 (0,04 g/m³ Staub, 1,25 g/m³ CO), ältere Bestandsöfen den Nachweis von 0,15 g/m³ Staub und 4 g/m³ CO. Die letzte Austauschfrist endete am 31.12.2024.


Viele Hausbesitzer sind verunsichert. Seit 2025 und auch 2026 hört man immer wieder von einem generellen Kaminofen-Verbot. Doch das stimmt so nicht. Wer sich jetzt informiert, kann ruhig bleiben und sinnvoll planen. Heizen mit Holz im Kaminofen bleibt erlaubt – entscheidend ist nicht das Jahr, sondern die Technik und der richtige Betrieb.

Dieser Artikel gibt den Überblick zur Rechtslage: Was regelt die 1. BImSchV, was das Gebäudeenergiegesetz (GEG), was gilt beim Kauf eines neuen Kaminofens – und in welchen Fällen greift tatsächlich ein Verbot? Wenn Sie konkret wissen möchten, ob Ihr vorhandener Ofen weiterlaufen darf, hilft der Ratgeber Kaminofen ab 2026: Welche Modelle weiterbetrieben werden dürfen mit einer Schritt-für-Schritt-Prüfung.

Gibt es ein Kaminofen-Verbot? Was die BImSchV wirklich regelt

Die 1. Bundes-Immissionsschutzverordnung, kurz BImSchV, regelt die Emissionen kleiner Feuerungsanlagen. Ziel sind weniger Feinstaub und Kohlenmonoxid und damit eine bessere Luftqualität. Wichtig ist: Es gibt kein pauschales Kaminofen-Verbot ab 2026. Die Verordnung legt Grenzwerte fest – und je nachdem, wann ein Ofen errichtet wurde, gelten unterschiedliche Werte.

Für Kaminöfen (Raumheizer nach DIN EN 13240), die nach dem 31.12.2014 errichtet werden, gilt die BImSchV Stufe 2 mit 0,04 Gramm Feinstaub pro Kubikmeter und 1,25 Gramm Kohlenmonoxid pro Kubikmeter. Für Öfen, die zwischen dem 22. März 2010 und Ende 2014 errichtet wurden, galt bei der Errichtung Stufe 1 (0,075 g/m³ Staub, 2,0 g/m³ CO). Für andere Feuerstätten wie Pelletöfen, Kamineinsätze oder Herde legt die Verordnung eigene Werte fest.

Die Einhaltung wird bei neuen Öfen nicht vor Ort gemessen, sondern über die Typprüfung des Herstellers nachgewiesen. Für Hausbesitzer bedeutet das: Nicht subjektive Einschätzungen zählen, sondern Prüfberichte, Typenschild und Herstellerunterlagen.

Grenzwerte der 1. BImSchV für Kaminöfen
Ofen errichtet Feinstaub Kohlenmonoxid
vor dem 22.03.2010 (Bestand) 0,15 g/m³ 4,0 g/m³
22.03.2010 bis 31.12.2014 (Stufe 1) 0,075 g/m³ 2,0 g/m³
nach dem 31.12.2014 (Stufe 2) 0,04 g/m³ 1,25 g/m³

Diese Regeln gelten laut Fachinformationen von (Kaminbau.net) und dem (Hagebau Ratgeber) unverändert auch 2026. Ob ein konkretes Gerät die Werte einhält, belegen Prüfbericht und Herstellerunterlagen.

Welche Kaminöfen stillgelegt oder nachgerüstet werden mussten

Ob ein Austausch nötig war, hängt vom Baujahr des Kaminofens ab. Für Öfen, die vor dem 22. März 2010 errichtet wurden, galten gestaffelte Übergangsfristen: je nach Datum auf dem Typenschild bis Ende 2014, 2017, 2020 oder zuletzt bis zum 31.12.2024. Seit 2025 laufen keine Fristen mehr – 2026 kommen auch keine neuen hinzu.

Besonders betroffen waren zuletzt Kaminöfen aus den Jahren 1995 bis 2010. Halten sie die Bestandsgrenzwerte von 0,15 g/m³ Staub und 4 g/m³ Kohlenmonoxid nicht ein, müssen sie stillgelegt, nachgerüstet oder ersetzt werden. Für Öfen, die nach dem 22. März 2010 errichtet wurden, sieht die Verordnung keine Austauschfristen vor; sie mussten aber bei der Errichtung die jeweils geltenden Grenzwerte einhalten.

Ausgenommen sind unter anderem offene Kamine, Grundöfen, nicht gewerbliche Herde und Backöfen unter 15 kW, vor 1950 hergestellte Öfen sowie Öfen, die eine Wohneinheit ausschließlich beheizen. Einen echten „Bestandsschutz“ für alle alten Öfen gibt es also nicht – nur diese Ausnahmen.

Eine Nachrüstung mit Staubabscheidern kann helfen, die Grenzwerte einzuhalten. Allerdings sind diese Lösungen nicht für jedes Modell geeignet und wirtschaftlich nicht immer sinnvoll. Eine fachliche Bewertung durch den Schornsteinfeger spart hier unnötige Investitionen.

Das Fachmagazin (Ofenseite) weist darauf hin, dass in Deutschland rund 4 Millionen Kaminöfen die Vorgaben nicht erfüllen. Diese Zahl stammt vom (Industrieverband Haus-, Heiz- und Küchentechnik).

Wichtig ist auch die Konsequenz bei Missachtung. Wer einen nicht zulässigen Kaminofen weiter betreibt, handelt ordnungswidrig. Das Bundes-Immissionsschutzgesetz sieht dafür Bußgelder von bis zu 50.000 Euro vor; die tatsächliche Höhe legt die Behörde im Einzelfall fest.

Kaminofen-Verbot und GEG: Was das Heizungsgesetz bedeutet

Neben der BImSchV sorgt das Gebäudeenergiegesetz (GEG), oft „Heizungsgesetz“ genannt, für Verunsicherung. Die 65-Prozent-Regel für erneuerbare Energien betrifft den Einbau neuer Heizungsanlagen, die ein Gebäude zentral versorgen. Kaminöfen als Einzelraumfeuerstätten sind davon in der Regel nicht betroffen – für sie bleiben die Anforderungen der 1. BImSchV maßgeblich.

Unabhängig davon können Kommunen in Einzelfällen örtliche Vorgaben machen, etwa über Bebauungspläne. Fragen Sie bei Neubauprojekten deshalb bei Ihrer Gemeinde nach.

Neuen Kaminofen kaufen: Worauf Sie 2026 achten sollten

Wer 2026 einen neuen Kaminofen einbauen möchte, darf das grundsätzlich. Der Ofen muss per Typprüfung die Grenzwerte der Stufe 2 und den Mindestwirkungsgrad (bei Raumheizern mit Flachfeuerung 73 %) einhalten. Lassen Sie sich vor dem Kauf die Herstellerunterlagen wie Prüfbericht und Leistungserklärung zeigen.

Vor der ersten Inbetriebnahme prüft der Bezirksschornsteinfeger den Anschluss an den Schornstein und stellt die nach Landesrecht nötige Bescheinigung aus. Wie das abläuft, erklärt der Ratgeber Kaminofen-Abnahme durch den Schornsteinfeger.

Wer heute einen neuen Holzofen aus dem Sortiment der Holzöfen auswählt, sollte die Herstellerunterlagen prüfen und den Bezirksschornsteinfeger früh einbinden. Ein Beispiel ist der Kaminofen mit 14,6 kW und Backfach: Er ist nach EN 13240 geprüft und CE-gekennzeichnet, eine Leistungserklärung liegt vor; ob ein Ofen am Aufstellort betrieben werden darf (inkl. 1. BImSchV), klärt der Bezirksschornsteinfeger. Außerdem lohnt sich ein Blick auf den Beitrag Kaminofen mit Backfach – Modelle 2026 und den Vergleich Kaminofen vs. Pelletofen: Welches Heizsystem ist effizienter?.

Moderne Alternativen zum Heizen mit Kaminofen

Nicht jeder möchte weiter mit Holz heizen. Es gibt Alternativen: Pelletöfen, Elektrokamine und Bioethanol-Kamine. Sie passen gut zu modernen Wohnkonzepten und sind oft einfacher zu installieren.

Ein Pelletofen arbeitet automatisch; die 1. BImSchV verlangt für Pelletöfen einen Mindestwirkungsgrad von 85 bis 90 %. Elektrokamine benötigen keinen Schornstein und eignen sich für Wohnungen oder sanierte Häuser. Bioethanol-Kamine bieten echtes Feuer ohne sichtbaren Rauch und eignen sich als Zusatzwärme oder Design-Element.

Wer ohne Abgase vor Ort heizen möchte, findet passende Modelle unter Elektrokamine. Für Akzente ohne Schornstein sind Bioethanol-Kamine eine Wahl. Die Grenzwerte und Austauschfristen der 1. BImSchV für Holzöfen gelten für beide nicht.

Auch für Außenbereiche gibt es Lösungen, zum Beispiel Terrassenheizungen.

Förderung und Nachhaltigkeit

Viele Hausbesitzer fragen sich, ob es Förderungen gibt. Klassische Kaminöfen ohne Wasseranschluss (Einzelraumfeuerstätten) sind von der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ausgeschlossen. Gefördert werden beim Heizungstausch unter bestimmten Bedingungen zum Beispiel wasserführende Pelletöfen oder Pelletkessel.

Laut (Aroundhome) spielt bei geförderten Anlagen die Einbindung in ein Gesamtkonzept eine große Rolle, etwa die Kombination mit Wärmepumpen oder Solarenergie. Eine Energieberatung zeigt, wie ein Kaminofen sinnvoll integriert werden kann.

Holz ist ein nachwachsender Rohstoff. Wie viel Feinstaub im Alltag entsteht, hängt aber stark vom Betrieb ab. Mehr dazu im Artikel CO2-Bilanz Kaminofen. Für Design-Interessierte gibt es einen Überblick zu Kaminofen-Trends.

Typische Fehler und wie Sie sie beim Kaminofen vermeiden

Ein häufiger Fehler ist falsche Information. Viele glauben, ihr Kaminofen sei automatisch verboten. Das stimmt selten. Prüfen Sie zuerst das Typenschild oder die Unterlagen. Ihr Schornsteinfeger kann helfen.

Ein weiterer Fehler ist die falsche Leistungswahl. Ein zu großer Kaminofen arbeitet ineffizient. Der Artikel Brennraumgröße berechnen erklärt die Planung Schritt für Schritt.

Auch der falsche Brennstoff führt häufig zu Problemen. Die 1. BImSchV erlaubt in Kaminöfen nur geeignete Brennstoffe wie naturbelassenes Scheitholz mit weniger als 25 % Feuchte. Feuchtes oder behandeltes Holz erhöht die Emissionen deutlich – und Abfall zu verbrennen ist verboten.

Beim Kauf zählen nicht nur der Preis, sondern auch Prüfunterlagen und Service. Wer langfristig denkt, spart am Ende Nerven.

Häufig gestellte Fragen

Gibt es ab 2026 ein Kaminofen-Verbot?

Nein. Es gibt kein generelles Verbot. Erlaubt bleiben alle Kaminöfen, die die für sie geltenden Grenzwerte der 1. BImSchV einhalten – bei neu errichteten Öfen die Stufe 2, bei Bestandsöfen von vor März 2010 die Werte 0,15 g/m³ Staub und 4 g/m³ Kohlenmonoxid.

Muss ich meinen alten Kaminofen austauschen?

Nur wenn er vor dem 22. März 2010 errichtet wurde, die Bestandsgrenzwerte nicht einhält und keine Ausnahme greift. Die letzte Frist für Nachrüstung oder Stilllegung endete am 31.12.2024.

Wie erfahre ich, ob mein Kaminofen zugelassen ist?

Ein Blick auf das Typenschild und in die Herstellerunterlagen hilft. Entscheidend sind Errichtungsdatum und Nachweis der Emissionswerte. Auch der Schornsteinfeger kann Auskunft geben.

Darf ich 2026 noch einen neuen Kaminofen einbauen?

Ja. Der Ofen muss per Typprüfung die Grenzwerte der BImSchV Stufe 2 einhalten, und vor der ersten Inbetriebnahme prüft der Bezirksschornsteinfeger den Anschluss an den Schornstein.

Betrifft das Heizungsgesetz (GEG) Kaminöfen?

In der Regel nicht. Die 65-Prozent-Regel des GEG betrifft neue zentrale Heizungsanlagen. Für Kaminöfen als Einzelraumfeuerstätten sind die Anforderungen der 1. BImSchV maßgeblich.

Sind Elektrokamine von der BImSchV betroffen?

Nein. Elektrokamine verbrennen keinen Brennstoff, erzeugen vor Ort keine Abgase und unterliegen nicht der 1. BImSchV.

Gibt es Förderungen für neue Kaminöfen?

In der Regel nicht: Klassische Kaminöfen ohne Wasseranschluss sind von der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ausgeschlossen; ob regionale Programme bestehen, ist im Einzelfall zu prüfen.

Was passiert, wenn ich nichts unternehme?

Wird ein nicht zulässiger Kaminofen weiter betrieben, kann die Behörde die Stilllegung anordnen, und es drohen Bußgelder nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz.

Jetzt gut informiert über Kaminofen entscheiden

2026 ändert sich weniger, als viele denken. Entscheidend ist die Technik Ihres Kaminofens: Wer die für seinen Ofen geltenden Grenzwerte einhält, darf weiter heizen. Neue Kaminöfen müssen die Stufe 2 erfüllen.

Für Hausbesitzer und Modernisierer ist jetzt ein guter Zeitpunkt zum Prüfen und Planen. Vielleicht ist ein neuer Holzofen sinnvoll, vielleicht passt ein Elektrokamin besser zum Wohnstil. Wichtig ist, bewusst zu entscheiden.

Schauen Sie sich das Sortiment von Pelios an. Ob ein Ofen am Aufstellort betrieben werden darf (inkl. 1. BImSchV), klärt der Bezirksschornsteinfeger.

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