Kaminofen-Austauschpflicht 2025 – BImSchV-Checker, Fristen & Grenzwerte

Kaminofen-Austauschpflicht & 1. BImSchV

Ist dein Ofen noch erlaubt?

Die 1. BImSchV schreibt für Kaminöfen Grenzwerte für Feinstaub und Kohlenmonoxid vor. Ältere Öfen unterliegen je nach Typschild-Baujahr einer Austauschpflicht. Prüfe in Sekunden, welche Frist für deinen Ofen gilt – und was zu tun ist.

Austauschpflicht-Checker
Das Typschild finden Sie meist auf der Rück- oder Seitenwand des Ofens. Es nennt das Datum der Bauart-Zulassung.
Ergebnis
Kein Handlungsbedarf
Öfen mit Zulassung nach dem 21.03.2010 erfüllen in der Regel bereits die Stufe-2-Grenzwerte und sind von der Austauschpflicht nicht betroffen.
Orientierungswert – keine Rechtsberatung. Verbindlich ist der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger. Ausnahmen (z. B. historische Öfen vor 1950, Grundöfen, einzige Heizung) sind möglich.
Stufe 2: 0,04 g/m³ Feinstaub
1,25 g/m³ CO
Stichtag 31.12.2024
Ausnahmen möglich
Deutsche Beratung
Stufe 1 vs. Stufe 2

Die Grenzwerte im Vergleich

Die 1. BImSchV kennt zwei Verschärfungsstufen. Neue Öfen müssen die strengere Stufe 2 erfüllen.

Bestandsöfen

Mindestwerte für Weiterbetrieb
  • Feinstaub: höchstens 0,15 g/m³
  • Kohlenmonoxid: höchstens 4 g/m³
  • Wer die Werte nicht einhält, muss nachrüsten oder stilllegen
  • Nachweis per Herstellerbescheinigung oder Messung

Neue Öfen (Stufe 2)

Pflicht für Neugeräte
  • Feinstaub: höchstens 0,04 g/m³
  • Kohlenmonoxid: höchstens 1,25 g/m³
  • Zulassung nach dem 21.03.2010 erfüllt dies meist automatisch
  • Beim Kauf auf den Prüfnachweis achten
Fristen-Übersicht

Stichtage nach Typschild-Baujahr

Datum Typschild Austauschfrist war Status heute
bis 31.12.1974 / kein Datum 31.12.2014 Frist abgelaufen
1975 bis 1984 31.12.2017 Frist abgelaufen
1985 bis 1994 31.12.2020 Frist abgelaufen
1995 bis 21.03.2010 31.12.2024 Frist abgelaufen
nach dem 21.03.2010 erfüllt i. d. R. Stufe 2

Diese Übersicht dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die Vorgaben der 1. BImSchV und die Einschätzung Ihres bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers. Ausnahmen können im Einzelfall greifen.

FAQ

Häufige Fragen zur Austauschpflicht

Was besagt die 1. BImSchV für Kaminöfen?

Die Erste Bundes-Immissionsschutzverordnung (1. BImSchV) regelt die Emissionen kleiner Feuerungsanlagen wie Kaminöfen, Kachelöfen und Heizkamine. Sie legt Grenzwerte für Feinstaub und Kohlenmonoxid fest und schreibt vor, dass Festbrennstoff-Feuerstätten diese Werte einhalten müssen.

Was ist der Unterschied zwischen Stufe 1 und Stufe 2 der BImSchV?

Stufe 1 und Stufe 2 sind zwei Verschärfungsstufen der 1. BImSchV. Stufe 2 gilt für neu errichtete Öfen und schreibt strengere Grenzwerte vor: maximal 0,04 g/m³ Feinstaub und 1,25 g/m³ Kohlenmonoxid. Neue Kaminöfen müssen die Stufe 2 erfüllen.

Welche Grenzwerte gelten für Feinstaub und Kohlenmonoxid?

Für neue Öfen nach Stufe 2 gelten 0,04 g/m³ Feinstaub und 1,25 g/m³ CO. Ältere Bestandsöfen mussten mindestens 0,15 g/m³ Feinstaub und 4 g/m³ CO einhalten, um weiterbetrieben werden zu dürfen.

Welche Kaminöfen sind von der Austauschpflicht betroffen?

Betroffen sind handwerklich nicht gesetzte Einzelraumfeuerungsanlagen wie Kaminöfen und Heizkamine mit einem Typschild bis 21. März 2010, die die Grenzwerte nicht einhalten. Sie mussten je nach Baujahr stufenweise nachgerüstet oder stillgelegt werden.

Welche Fristen und Stichtage gelten bei der Austauschpflicht?

Die Fristen richten sich nach dem Datum auf dem Typschild: bis 1974 war die Frist 31.12.2014, 1975 bis 1984 der 31.12.2017, 1985 bis 1994 der 31.12.2020 und 1995 bis 21.03.2010 der 31.12.2024. Diese Fristen sind inzwischen abgelaufen.

Wo finde ich das Typschild und das Baujahr meines Ofens?

Das Typschild befindet sich meist auf der Rückseite oder Seite des Ofens und nennt Hersteller, Modell und das Datum der Bauart-Zulassung. Fehlt das Typschild, kann der Schornsteinfeger das maßgebliche Datum bestimmen.

Welche Öfen sind von der Austauschpflicht ausgenommen?

Ausgenommen sind unter anderem historische Öfen mit Errichtung vor 1950, offene Kamine bei gelegentlicher Nutzung, handwerklich gesetzte Grundöfen, Küchenherde sowie Öfen, die die einzige Heizung der Wohnung sind.

Kann ich meinen alten Ofen nachrüsten statt austauschen?

In manchen Fällen ja: Ein nachgerüsteter Feinstaubfilter (Partikelabscheider) kann die Emissionen senken. Ob das ausreicht, hängt vom Gerät und den Messwerten ab. Ist eine Nachrüstung nicht möglich, muss der Ofen stillgelegt werden.

Was passiert, wenn ich einen unzulässigen Ofen weiter betreibe?

Der Weiterbetrieb einer Feuerstätte, die die Grenzwerte nicht einhält und keine Ausnahme erfüllt, ist nicht zulässig und kann als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld geahndet werden. Der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger überwacht die Einhaltung.

Erfüllen neue Kaminöfen die BImSchV automatisch?

Ja. Moderne Kaminöfen mit Bauart-Zulassung nach dem 21. März 2010 erfüllen in der Regel bereits die Stufe-2-Grenzwerte und sind von der Austauschpflicht nicht betroffen. Achten Sie beim Kauf auf den entsprechenden Prüfnachweis.

Welche Rolle spielt der Schornsteinfeger?

Der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger erfasst die Feuerstätten, prüft die Einhaltung der Grenzwerte und nimmt neue Öfen ab. Er ist der richtige Ansprechpartner, um den Status Ihres Ofens verbindlich zu klären. Wie die Anmeldung abläuft, zeigt unser Ratgeber Kaminofen beim Schornsteinfeger anmelden.

Gilt die Austauschpflicht auch in Österreich?

Die 1. BImSchV gilt nur in Deutschland. In Österreich regeln die Bundesländer Emissionsgrenzwerte und wiederkehrende Überprüfungen über Landesgesetze und die 15a-B-VG-Vereinbarung. Zuständig ist dort der Rauchfangkehrer. Mehr dazu im Ratgeber Holzofen in Österreich.

Ratgeber

Kaminofen-Austauschpflicht – was die 1. BImSchV vorschreibt

Die 1. BImSchV begrenzt die Emissionen von Feinstaub und Kohlenmonoxid aus Kaminöfen. Ältere Einzelraumfeuerungsanlagen unterliegen je nach Datum auf dem Typschild einer gestaffelten Austauschpflicht: Öfen, die die Grenzwerte nicht einhalten, mussten bis zum jeweiligen Stichtag nachgerüstet oder stillgelegt werden. Die letzte Stufe für Geräte mit Typschild zwischen 1995 und dem 21. März 2010 lief Ende 2024 aus.

  • Status prüfen: Typschild-Baujahr ablesen und mit den Fristen abgleichen – oder den Schornsteinfeger fragen.
  • Optionen: Feinstaubfilter nachrüsten, sofern möglich, sonst Austausch gegen einen Stufe-2-Ofen.
  • Neukauf: moderne Öfen erfüllen die Grenzwerte und sind langfristig zugelassen.

Lohnt sich der Austausch?

Ein neuer Ofen verbrennt sauberer, hat einen höheren Wirkungsgrad und spart Brennholz. Welche Leistung Sie brauchen, ermitteln Sie mit unserem kW-Rechner; wie Sie sauber heizen, lesen Sie unter Holzofen richtig heizen.

Kein Schornstein vorhanden?

Dann sind ein Ethanolkamin oder Elektrokamin die Alternative – beide fallen nicht unter die BImSchV-Austauschpflicht. Welcher Kamin zu Ihnen passt, zeigt unser Kaufberater-Quiz.

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